Energie-Lexikon: Buchstabe G

Sie wollten schon immer wissen, was sich hinter Energie-Begriffen wie Ökostrom, Atomausstieg oder Brennwert versteckt? In unserem umfangreichen Energie-Lexikon finden Sie es heraus! Benutzen Sie einfach die Buchstaben, um zu dem gesuchten Begriff zu gelangen.

AA BB cC dD eE fF gG hH iI jJ kK lL mM nN oO pP qQ rR sS tT uU vV wW xX yY zZ
Energie Lexikon Buchstabe G

Gas

Gas ist eine Substanz, deren Moleküle sich frei bewegen und den gesamten Raum ausfüllen. Schon bei einer Temperatur von 20°C erreichen einige Elemente und Verbindungen einen gasförmigen Zustand.

Gasdruck

Um die Abnehmer mit Gas zu beliefern, wird für den Transport ein entsprechender Druck benötigt, ohne den das Gas nicht ankommen würde. Die Höhe des Drucks ist abhängig von der jeweiligen Leitung (fern oder regional).

GasGVV/ Gasgrundversorgungsverordnung

Die Gasgrundversorgungsverordnung (kurz GasGVV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederdruck, im Rahmen der Grundversorgung nach §36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, zu allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben.

Gebäudeenergieausweis

Ein Gebäudeenergieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Das Vorlegen dieses Energieausweises ist insbesondere bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie von Bedeutung.

Graue Energie

Graue Energie ist die Energie, die für die Herstellung und den Transport der den Verbrauchern bereitgestellten Energie verbraucht wurde. Ein Beispiel: Die Maschine, die das Erdöl aus der Erde pumpt, benötigt Treibstoff. Dieser Treibstoff ist hier die graue Energie.

Grundpreis

Der Grundpreis ist ein von der verbrauchten Strommenge unabhängiger Bestandteil des Preises. Er beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Zählermiete, Abrechnung sowie Vertriebskosten.

Grundgebühr

Siehe -> Grundpreis

Grundversorgung

Jeder Haushalt hat Anspruch auf eine Strom- und Gas-Grundversorgung. Diese wird zu allgemeinen Bedingungen und Preisen von Grundversorgern zur Verfügung gestellt. Als Grundversorger gilt das Energieversorgungsunternehmen, das innerhalb eines bestimmten Netzgebietes die meisten Haushaltskunden beliefert.

Grundversorger

Das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert, gilt als Grundversorger. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, alle drei Jahre die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und im Internet zu veröffentlichen.

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