Entsorgung von Energiesparlampen
Entsorgung
Kompaktleuchtstofflampen und stabförmige Leuchtstofflampen enthalten Quecksilber.
Deshalb gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder
gar den Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle für Altgeräte
abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfaßt und das Lampenglas verwertet
werden. Die Rückgabe ist für Sie als Privatperson kostenlos. Wo sich die für Sie
nächste Sammelstelle befindet, erfahren Sie von der Abfallberatung Ihrer Kommune.
Quelle: Umweltbundesamt
Bruch einer Energiesparlampe
Falls eine Kompaktleuchtstofflampe (umgangssprachlich Energiesparlampe) zerbricht,
kann Quecksilber in die Raumluft abgegeben werden. Aufgrund der sehr geringen Menge an
Quecksilber, das aus einer Kompaktleuchtstofflampe bei Glasbruch freigesetzt werden kann,
sind keine Gesundheitsschäden zu erwarten. Um den Kontakt mit Quecksilber so gering wie
möglich zu halten, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
Quecksilber ist ein Metall, das schon bei Raumtemperatur verdampft. Deshalb gilt grundsätzlich, dass möglichst
alle Reinigungs- und Aufräumarbeiten bei geöffneten Fenstern erfolgen sollten. Da der
Quecksilbergehalt der Raumluft direkt nach dem Zerbrechen der Kompaktleuchtstofflampe
am höchsten ist, sollten zunächst die anwesenden Personen den Raum für einige Minuten
verlassen, während gelüftet wird (gegebenenfalls Heizung oder Klimaanlage abschalten).
Dadurch reduziert sich die Luftbelastung erheblich.
Um eine weitere Verbreitung des aus
der Kompaktleuchtstofflampe freigesetzten
Quecksilbers zu verhindern, sollten Sie auf die
Benutzung eines Staubsaugers bei der Entfernung der Glasbruchstücke verzichten. Verwenden
Sie stattdessen lieber Karton oder steifes Papier, um die Bruchstücke zusammenzukehren.
Tragen Sie dabei Einmalhandschuhe. Alle Bruchstücke und die verwendeten Reinigungsutensilien
sollten Sie in einem Einmachglas
o .ä. sammeln und als Sondermüll entsorgen.
Quelle: Umweltbundesamt
