Ideal für die krisensichere Altersvorsorge.
- Hervorragende garantierte Leistungen
- Maximale Flexibilität bei Beitragszahlung und Auszahlung des angesparten Kapitals
- Wahlmöglichkeit zwischen Einmalauszahlung zu Rentenbeginn und lebenslanger monatlicher Rentenzahlung
- Niedrige Ertragsanteilbesteuerung und zusätzlich abgeltungssteuerfrei
- Volle Vererbbarkeit auf Kinder und Ehepartner der Leistungen im Todesfall
- Mehr Sicherheit für Sie: Bester direkter Lebensversicherer, ausgezeichnet mit der Höchstnote für langjährig hervorragende Leistungen im aktuellen m-Rating des
map-report (09/2009)
Wegweiser zur Privaten Rentenversicherung.
Für wen geeignet?
- Ideal für die krisensichere Altersvorsorge
- Ideal für alle, die von der gesenkten Ertragsanteilbesteuerung profitieren wollen
- Ideal für Selbständige
Wie wird die Leistung ausbezahlt?
Sie können zwischen einer lebenslang garantierten Monatsrente zuzüglich einer Rentenzahlung aus Überschüssen oder
einer garantierten Kapitalabfindung zuzüglich Überschüsse zum vereinbarten Rentenbeginn wählen, sofern das
Kapitalwahlrecht nicht ausgeschlossen wurde. Die Kapitalabfindung kann 100 % des Vertragsguthabens betragen, aber auch eine
Teilkapitalabfindung mit Verrentung des Restguthabens ist möglich.
Bezug von Teilrenten 1:
Diese Option kann fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn und dann jährlich vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass
zum Beginn der Teilrenten mindestens fünf Versicherungsjahre vergangen sind. Spätester Teilrentenbeginn ist der vereinbarte
Rentenbeginn (bzw. Abruftermin).
Teilauszahlungen 1:
Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Teilauszahlungen beantragt werden, sofern aus keiner anderen Zusatzversicherung ein
Anspruch besteht. Diese dürfen die vertragliche Leistung im Todesfall nicht überschreiten. Die Versicherungsleistungen
verringern sich entsprechend.
Wie ist die Besteuerung im Alter?
Für die Besteuerung der Rente sind das Alter sowie die Einzahlungsdauer relevant. Der zu versteuernde Ertragsanteil
lag beispielsweise 2005 für 67-jährige bei 25 %. Für einen Rentner mit Rentenbeginn im Alter von 67 Jahren gilt ein zu
versteuernder Ertragsanteil von nur noch 17 %.
Anstelle der Rentenzahlung kann am Ende der Aufschubzeit (das ist die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Rentenzahlungsbeginn)
eine einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden, sofern das Kapitalwahlrecht nicht ausgeschlossen wurde.
Die Besteuerung der Kapitalabfindung erfolgt ebenfalls auf den Ertragsanteil: Dieser beträgt den Abfindungsbetrag inkl.
Überschüssen abzüglich der gezahlten Beiträge. Versteuert wird mit dem individuellen Steuersatz zum
Abfindungszeitpunkt.
Kann man die Rente übertragen?
Die Rente kann auf den Ehepartner oder die Kinder übertragen werden.
Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Hartz IV-sicher bis zum gesonderten Freibetrag von max. € 13.000 (€ 200 pro Lebensjahr).
Welche flexiblen Leistungen sind enthalten?
Flexibler Abruf der Rentenleistung
Der Beginn der Rentenzahlung kann flexibel gewählt werden. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt kann die Versicherungsleistung jährlich
abgerufen werden. Daher kann der Rentenbeginn nach persönlichen Wünschen flexibel gestaltet werden. Die Beitragszahlung wird nach
vorzeitigem Abruf der Leistung beendet.
Beitragszahlungsunterbrechung
Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung bis zu 36 Monate zu unterbrechen.
Diese Vereinbarung wird mit Asstel im Einzelfall getroffen.
Pflegeversicherungsoption 1
Zum Rentenbeginn kann ein Versicherungsschutz für den Eintritt von Pflegebedürftigkeit eingeschlossen werden, sofern
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bis spätestens drei Monate vor Rentenbeginn kann die Pflegeversicherungsoption zum
Rentenbeginn vereinbart werden. Weitere Informationen zu den beschriebenen Optionen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung der
Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ergänzungszahlungen 1
Nach dem ersten Versicherungsjahr können, sofern durch keine andere Zusatzversicherung Anspruch auf Leistung besteht, bis zu vier
Ergänzungszahlungen pro Kalenderjahr geleistet werden. Jede Ergänzungszahlung erhöht die versicherten Leistungen der
Rentenversicherung. Die versicherten Leistungen für eingeschlossene Zusatzversicherungen erhöhen sich nicht.
Vorverlegung des Rentenbeginns
Sie können den Rentenbeginn um ganze Versicherungsjahre vorverlegen, sofern die versicherte Person zum vorverlegten Rentenbeginn
das 60. Lebensjahr vollendet hat. Die Leistungen verringern sich entsprechend. Wird eine Rente aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung bezogen, kann die Vorverlegung nicht beantragt werden. Informieren Sie Asstel bitte
schriftlich spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Vorverlegungstermin.
Empfehlung der Stiftung Warentest
Die Private Rentenversicherung eignet sich für die persönliche Altersvorsorge als sicherer Weg, um später ausreichend Geld zur Verfügung zu haben. Denn eines ist sicher - die Rente von morgen wird nur durch eine zusätzliche private Vorsorge gesichert.
Leistungen der Privaten Rentenversicherung:
Auszahlung
Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn, wird die Rente lebenslang an den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Eine Kapitalauszahlung anstelle der Rentenzahlung ist vollständig oder in Teilen möglich. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn werden die gezahlten Beiträge zzgl. der bis dahin erwirtschafteten Überschüsse an die vertraglich festgelegte Person zurückerstattet. Bei Tod der versicherten Person während der Rentengarantiezeit werden die noch ausstehenden Renten bis zum Ende der Garantiezeit als einmalige Abfindung gezahlt. Die Leistungen im Todesfall sind voll vererbbar.
Überschüsse
Die gesamte Rente bzw. Kapitalabfindung setzt sich aus einem garantierten Teil und den darüber hinaus erwirtschafteten
Überschüssen zusammen. Die Überschüsse werden verzinslich angesammelt und als zusätzliche Rente bzw.
Kapitalabfindung ausgezahlt. Dadurch profitieren die Versicherungsnehmer bei allen Leistungen von der überdurchschnittlich guten Ertragslage der Asstel.
Mindestens 90 % der erwirtschafteten Überschüsse werden an die Kunden ausgezahlt.
Seit 2008 erfolgt zusätzlich eine
anteilige Beteiligung der Kunden an 50 % der vorhandenen stillen Reserven. Bei Asstel erhalten Sie eine Mindestbeteiligung in
Abhängigkeit des zugeteilten Schlussüberschusses. Diese Mindestbeteiligung ist Ihnen sicher, auch wenn Ihnen aus gesetzlichen
Ansprüchen weniger zusteht. Steht Ihnen mehr zu, erhalten Sie diesen Anteil zusätzlich. Bei Tod bzw. Rückkauf vor
Rentenbeginn werden die angefallenen laufenden Überschüsse und die Beteiligung an den stillen Reserven bzgl. des
Todes-/
Rückkaufszeitpunktes ausgezahlt.
Dynamik
Damit Ihr Versicherungsschutz sich automatisch der Geldwertentwicklung anpasst, haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte Dynamik zu vereinbaren. D. h. die Beiträge erhöhen sich regelmäßig um den bei Vertragsabschluss vereinbarten Prozentsatz zwischen 3 und 10 %. Diese Dynamik können Sie während der Vertragslaufzeit selbstverständlich jederzeit wieder ausschließen.

Für Sie als Tchibo Kunde gilt unsere Vertrauensgarantie mit einer 40-tägigen Widerrufsfrist!
EINFACH, SCHNELL UND BEQUEM
Der kurze Weg zu Ihrer günstigen Privaten Rentenversicherung von Asstel.
Berechnen:
- Füllen Sie einfach die Formulare auf den nächsten Seiten aus und Ihr individueller Versicherungsvorschlag wird online berechnet.
- Ihr persönliches und unverbindliches Angebot erhalten Sie zum Ausdrucken als PDF-Datei.
Abschließen:
- Sie haben die Möglichkeit, direkt online abzuschließen, oder das ausgedruckte Angebot zu ergänzen und unterschrieben per Post an 'Asstel, 51175 Köln' zu senden.
- Die Versicherungspolice wird Ihnen mit der Post zugeschickt.

Die Experten der Asstel beraten Sie gerne:
01803 - 200061-07
(€ 0,09/Min. a. d. Festnetz; maximal € 0,42/Min. a. d. Mobilfunk)
Servicezeiten Mo - Fr 8:00 - 21:00 Uhr; Sa 8:00 - 16.00 Uhr
Der Versicherer, mit dem Sie den Vertrag abschließen, ist die Asstel Lebensversicherung AG. Vermittelt durch die Asstel ProKunde Versicherungskonzepte GmbH.
* map-report (m-Rating 09/2009): Höchstnote "mmm" für langjährig hervorragende Leistungen
1 nur bei Einschluss einer Rentengarantiezeit möglich.
