Das Mobilfunklexikon von Tchibo

Wie läuft der Anbieterwechsel ab?

Der Markteintritt zahlreicher preisgünstiger Anbieter neben den etablierten Unternehmen in der Mobilfunkbranche führt zu einem erhöhten Konkurrenzdruck. Dessen Folge sind günstigere, besser auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtete Tarife. Bestandskunden eröffnen sich Sparpotenziale durch einen Tarifvergleich und einen anschließenden Anbieterwechsel. Seit 2002 ist das Recht des Mobilfunkkunden zur Mitnahme der Rufnummer zum neuen Anbieter gesetzlich verankert. Das Vorgehen richtet sich nach dem bisherigen Abrechnungsmodell. Ein Handyvertrag mit monatlicher Grundgebühr ist an Laufzeiten gebunden; der Wechsel zwischen Prepaidtarifen ist flexibler.

Wie funktioniert der Anbieterwechsel beim klassischen Mobilfunkvertrag?

Ein klassischer Mobilfunkvertrag regelt die Laufzeit und die Kündigungsfristen. Die Vertragslaufzeit beträgt gewöhnlich 24 Monate, die einzuhaltende Kündigungsfrist drei Monate. Die Kündigung erfolgt schriftlich, wobei der Kündigungstermin nicht vor Ablauf der vertraglichen Mindestzeit liegt. Den Anbieter zu wechseln und seine Rufnummer zu behalten, ist prinzipiell auch vor Ablauf eines Vertrages möglich. Der alte Vertrag mit seinen Kosten bleibt davon unberührt. Der Mobilfunkkunde kündigt ihn fristgerecht zum vorgesehenen Vertragsende. Für die Rufnummernmitnahme werden seit dem 01. Dezember 2021 keine Kosten mehr erhoben.

Wie funktioniert der Anbieterwechsel bei Prepaidtarifen?

Bei Prepaidmodellen gibt es keine feste Vertragslaufzeit. Demzufolge gelten für den Providerwechsel in diesem Falle keine festgelegten Kündigungsfristen. Erwirbt der Mobilfunkkunde eine Prepaid-SIM-Karte ohne Mitnahme der Rufnummer, empfiehlt es sich, das Guthaben der alten SIM-Karte vor dem Anbieterwechsel aufzubrauchen. Erfolgt über einen gewissen Zeitraum – in der Regel sind es sechs Monate – keine Aufladung eines Prepaid-Kontos, löscht der Anbieter die Nummer. Besteht bei einem Wechsel der Wunsch, die bisherige Rufnummer zu behalten, reicht der Kunde beim alten Anbieter eine Verzichtserklärung anstelle der Vertragskündigung ein. Für die Rufnummernmitnahme werden seit dem 01. Dezember 2021 keine Kosten mehr erhoben. Den Abschalttermin und somit den Zeitpunkt des Wechsels legt der bisherige Provider gemäß seiner vertraglichen Fristen fest.