Was ist ein Einzelverbindungsnachweis?
Der Einzelverbindungsnachweis (EVN) informiert einen Nutzer über alle Verbindungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von ihm getätigt wurden. Dies umfasst Anrufe ebenso wie die Einwahl ins Internet und das Versenden von SMS und MMS. Die Anbieter und Provider sind rechtlich verpflichtet, ihren Kunden einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind einige Spezialangebote wie Prepaid-Tarife oder Calling-Cards. Über den Einzelverbindungsnachweis kann der Kunde kontrollieren, ob die Abrechnung des Anbieters korrekt ist und nachvollziehen, wie sich der jeweilige Rechnungsbetrag im Einzelnen zusammensetzt.
Welche Informationen enthält ein Einzelverbindungsnachweis?
Der Einzelverbindungsnachweis enthält alle für eine Kontrolle notwendigen Informationen. Hierzu gehören das Datum und die jeweilige Uhrzeit der Verbindungsaufnahme ebenso wie die Rufnummer des Nutzers und die angerufene Zielnummer. Sollten für eine Rufumleitung zusätzliche Kosten anfallen, müssen diese einzeln und dezidiert ausgewiesen werden. Ebenso umfasst der EVN die Anzahl an SMS und die daraus entstehenden Kosten. Bei einer Flatrate hilft der Einzelverbindungsnachweis dabei, den Nutzen des Angebots zu überprüfen. Sollten bestimmte Kontingente (Freiminuten, Frei-SMS) angeboten werden, müssen diese ebenfalls angegeben und mit „0 Euro” ausgewiesen werden. Sollte der Tarif des Nutzers abhängig von Datenvolumen sein (zum Beispiel beim mobilen Surfen) müssen das jeweilige Datenvolumen, der Internetdienst und das anfallende Entgelt angegeben werden. Bewegt sich ein Nutzer ausschließlich im Bereich solcher Freikontingente, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen, ist ein Einzelverbindungsnachweis nicht nötig.
Verschiedene Formen von Einzelverbindungsnachweisen
Ein Einzelverbindungsnachweis muss einem Nutzer kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Anders verhält es sich bei Angeboten, die online abgeschlossen werden oder ausschließlich Verbindungen zum Internet umfassen. Hier genügt es, wenn der Anbieter einen digitalen EVN zur Verfügung stellt. Auf Wunsch erhält der Kunde einen solchen Nachweis auch in ausgedruckter Form. Hierbei kann es jedoch zu Mehrkosten kommen, die der Anbieter für diese Zusatzleistung erhebt.