Das Mobilfunklexikon von Tchibo

Was ist ein Laufzeitvertrag?

Der Mobilfunksektor unterscheidet zwei grundlegende Geschäftsmodelle. Kunden wählen zwischen Prepaid-Tarifen und Laufzeitverträgen. Prepaid basiert auf Guthabenbasis. Der Anbieter zieht die genutzten Mobilfunk-Dienste gemäß der im Tarif vereinbarten Preise von einem vorhandenen Guthaben ab. Ist Letzteres aufgebraucht, erfordert dies eine erneute Aufladung. Alternativ schließen die Mobilfunkanbieter mit interessierten Kunden Verträge über eine festgelegte Laufzeit ab. Die Abrechnung erfolgt nicht anhand des Guthabens, sondern mit einer regelmäßigen Rechnungsstellung zum Ende jeden Monats. Die Höhe der Rechnung hängt von den Vertrags-Konditionen und den in Anspruch genommenen Mobilfunk-Diensten ab.

Klassische Laufzeitverträge

Kennzeichnend für klassische Laufzeitverträge ist eine Grundgebühr. Besagte Gebühr ist Bestandteil jeder Rechnung und somit der zu bezahlende Mindestbetrag. Die Grundgebühr berechnet sich nach den gewünschten Tarifleistungen und dem Telefonverhalten des Kunden. Für Personen, die häufig telefonieren, bieten die Mobilfunkbetreiber Tarife mit vielen Freiminuten oder unbegrenztem Gesprächsvolumen (Flatrate). Im Gegenzug ist die monatliche Grundgebühr hoch. Umgekehrt profitieren Personen mit wenigen Telefongesprächen von einem Laufzeitvertrag mit geringer Freiminuten-Anzahl. Dementsprechend verlangt der Provider eine geringere Grundgebühr. Weiter beeinflussen neben den genannten Freiminuten das monatlich verfügbare Datenvolumen für Internet-Verbindungen und die Anzahl an Frei-SMS die Höhe der Gebühr.

Individuelle Laufzeitverträge

Die Mobilfunk-Unternehmen bieten für ihren jeweiligen Laufzeitvertrag unterschiedliche Tarifmodelle an. Der Kunde wählt aus diesen ein zu seinen individuellen Ansprüchen passendes Angebot aus. Die einzelnen Tarifmodelle enthalten unterschiedliche Freiminuten-, Daten- sowie SMS-Volumina und variieren in der Höhe der Grundgebühr. Überschreitet ein Kunde das monatliche Frei-Volumen, gelten die regulären Takt-Preise für Anruf-Minuten, Nachrichten und Datenpakete. Dementsprechend erhöht sich die Grundgebühr.

Mindestvertragslaufzeit

Neben dieser ist die Mindestvertragslaufzeit ein wichtiges Merkmal des Laufzeitvertrags. Während der vereinbarten Laufzeit ist der Kunde an seinen Vertrag gebunden. Die Folge ist die Verpflichtung, monatlich die Grundgebühr zu entrichten. Bei den großen Mobilfunk-Gesellschaften sind Mindestlaufzeiten von zwei Jahren üblich. Einige Mobilfunk-Discounter ohne eigene Netz-Infrastruktur bieten Abrechnungsmodelle mit monatlicher Rechnungsstellung ohne Mindestlaufzeit und Grundgebühr an. Nach Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen vereinbarten Zeitraum (üblich sind 12 Monate). Plant der Kunde einen Anbieterwechsel, kündigt er den Vertrag fristgerecht.