Das Mobilfunklexikon von Tchibo

Wofür steht IMSI?

IMSI steht für International Mobile Subscriber Identity und bezeichnet einen Standard, der der Identifikation von Netzteilnehmern in Mobilfunknetzen dient. Bei der Nutzung von mobilen Diensten ist es von großer Wichtigkeit zu wissen, welche Teilnehmer zu welchem Zeitpunkt an welchem Netz teilnehmen. Es muss verhindert werden, dass es zu doppelten Teilnahmen kommt oder dass Datenpakete an die falschen Adressaten geschickt werden. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur verantwortlich für die blockweise Zuteilung der IMSIs. Die einzelnen Mobilfunkanbieter erhalten hier ihre eigenen Blöcke, damit sie an ihre Kunden eindeutige Nummern vergeben können.

So erfolgt die Identifikation in der Praxis

In der Praxis wird die IMSI einfach auf eine SIM-Karte gespeichert, die jeder Nutzer von mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Mobiltelefonen in seinem Gerät findet. Neben der IMSI werden hier weitere Daten gespeichert, die etwa den Tarif und andere Informationen bezüglich des Nutzers umfassen. Damit die IMSI sinnvoll verwendet werden kann, muss sie eindeutig sein. Weltweit kann jede IMSI deshalb nur an einen einzelnen Kunden eines Mobilfunkbetreibers vergeben werden. Dabei darf die IMSI nicht mit der Telefonnummer des Teilnehmers verwechselt werden. Zwar ist auch die Telefonnummer eindeutig und diese wird ebenfalls dem SIM-Chip zugeordnet, doch handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Konzepte.

Technisches Hintergrundwissen zu IMSI

Eine IMSI setzt sich grundsätzlich aus einer MCC und einer MNC sowie einer MSIN zusammen. Die MCC ist dabei ein Länder-Code, der aus drei Ziffern besteht. MCC steht für Mobile Country Code. Die MNC wiederum (Mobile Network Code) besteht aus zwei bis maximal drei Ziffern und bildet gemeinsam mit der MCC jenen Block, der an die einzelnen Netzanbieter vergeben wird. Um nun den einzelnen Teilnehmer an einem Netz identifizieren zu können, wird weiterhin eine sogenannte MSIN benötigt. Diese kann eine bis zehn Ziffern aufweisen und wird jeweils nur einmal vergeben.