Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur, kurz BNetzA, ist die oberste Regulierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Zu ihren Verwaltungsbereichen gehören die fünf Netzmärkte Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Ihr Vorläufer, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, ist im Jahr 1998 gegründet worden, um die Liberalisierung des Telekommunikations- und Postmarktes zu begleiten. Im Jahr 2005 ist zusätzlich auch die Regulierung des Energie- und Eisenbahnmarkts als Aufgabenbereich hinzugekommen. Die Behörde beschäftigt mittlerweile rund 2500 Mitarbeiter.

Welche Aufgaben hat die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur ist als Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Liberalisierung und Deregulierung der Netzmärkte zuständig. Das heißt, dass sie in diesen Märkten den wirksamen und unverfälschten Wettbewerb aufrechterhält und fördert – z.B. indem sie die Bildung von Kartellen verhindert oder Preisabsprachen unterbindet. Dabei beruft sie sich u.a. auf das Energiewirtschaftsgesetz. Außerdem gehört es zur Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur, den freien Zugang zu den Netzen zu gewährleisten. Im Energiesektor betrifft dies den Zugang zu den Versorgungsnetzen für Strom und Gas, die Eigentum von Energieversorgungsunternehmen sind. Zudem werden durch die Bundesnetzagentur die Netznutzungsentgelte kontrolliert, die von den Energieversorgungsunternehmen erhoben werden. Für die Umsetzung der Regulierungsziele stehen der Bundesnetzagentur verschiedene Informations- und Untersuchungsrechte sowie die abgestufte Bemächtigung zur Aussprache von Sanktionen zur Verfügung.

Die Bundesnetzagentur ist vor allem auch ein Instrument des Verbraucherschutzes: Denn für den Verbraucher bietet sich durch den so geförderten offenen Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt eine Angebotsvielfalt, unter der er den Energielieferanten wählen kann, dessen Angebot am ehesten zu seinen Bedürfnissen passt. Zudem gehört es zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur, den Verbraucher über Marktentwicklungen zu informieren. Dazu gehören beispielsweise Informationen zum Ausbau der Energienetze und zu Preisentwicklungen. Auch die Möglichkeit von Lieferantenwechseln ist für den Verbraucher durch die einheitliche Festlegung der dazu notwendigen Geschäftsprozesse von der Bundesnetzagentur vereinfacht worden. An der steigenden Häufigkeit von Lieferantenwechseln von Haushaltskunden zeichnen sich bereits sowohl im Gas- als auch im Elektrizitätsbereich die Auswirkungen der Regulierungstätigkeiten der Bundesnetzagentur im Sinne des Wettbewerbs und des Verbrauchers ab. Missbrauchsanträge bei unrechtmäßigem Verhalten eines Energieversorgungsunternehmens können bei der Bundesnetzagentur ebenfalls gestellt werden.

Was sind die Besonderheiten der Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur kann beispielsweise zusätzlich zu ihrem Hauptsitz in Bonn einige Außenstellen aufweisen. In diesen Zweigbehörden wird der Kundenkontakt in den jeweils umliegenden Gemeinden gepflegt. Des Weiteren wird in diesen Zweigbehörden die Kommunikation zur Industrie gefördert. Die Außenstellen sind bundesweit verteilt und behandeln diverse Zuständigkeitsbereiche. Ferner verfügt die Bundesnetzagentur über eine technische Zentrale. Diese befindet sich derzeit in der rheinland-pfälzischen Hauptstadt Mainz.