EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Was ist das EEG?

EEG ist die Abkürzung für das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien bzw. dessen Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es handelt sich dabei um ein Gesetz, das im Interesse des Klima- und Umweltschutzes und für eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern soll. Zu diesem Zweck wird durch das EEG die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ins Stromnetz geregelt. Zudem werden den Erzeugern der Energie aus erneuerbaren Quellen feste Einspeisevergütungen garantiert.

Wann wurde das EEG verabschiedet?

Die erste Version des EEG wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Seine Grundlage war dabei das Stromeinsparungsgesetz von 1991. Die letzte Neufassung des EEG ist am 1. August 2014 in Kraft getreten und soll vor allem die Bezahlbarkeit von elektrischem Strom sowie Versorgungssicherheit gewährleisten.

Welche Ziele schreibt das EEG vor?

Der Fokus des EEG liegt auf der Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger bei gleichzeitig verstärkter Verwendung erneuerbarer Energien. Bis zum Jahr 2025 soll deren Anteil im Stromnetz auf mindestens 40 % erhöht werden. Im Jahr 2035 soll der Anteil der erneuerbaren Energien laut Gesetz bereits bei 55 bis 60 % liegen. Die Netzbetreiber sind daher auch dazu verpflichtet, Anlagen, die unter das EEG fallen, an das Stromnetz anzuschließen und den erzeugten Strom vorrangig einzuleiten, wenn sie das zur Anlage nächstgelegene Stromnetz betreiben.

Welche Energieformen fallen unter das EEG?

Das EEG sieht eine Förderung der erneuerbaren Energien Wasserkraft, Windenergie, Geothermie, solare Strahlungsenergie und Biomasse vor. Darüber hinaus wird auch die Stromerzeugung aus sogenanntem Grubengas nach dem EEG gefördert. Grubengas ist ein fossiler Energieträger. Seine Verbrennung zur Erzeugung von Strom gilt dennoch als Klimaschutzmaßnahme, weil unverbranntes Grubengas beim Entweichen in die Atmosphäre mehr zur globalen Erwärmung beitragen würde, als das Kohlenstoffdioxid, das bei seiner Verbrennung anfällt.