Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist ein vom Gesetzgeber reguliertes Entgelt für die Einspeisung von elektrischer Energie in das öffentliche Stromnetz. Durch die Einspeisevergütung können private oder kleine Anlagenbetreiber für bestimmte Arten der Stromerzeugung, in der Regel aus erneuerbaren Energien, finanziell entlohnt werden.

Förderung erneuerbarer Energien durch die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist ein Mindestpreissystem, d.h. ein Marktregulierungsmittel. Mithilfe von staatlich festgesetzten Mindestpreisen wird dabei sichergestellt, dass auch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die noch nicht wirtschaftlich zu betreiben ist, ausgebaut und für Investoren interessant wird. Zu den durch die Einspeisevergütung geförderten erneuerbaren Energien gehören beispielsweise Solarkraft, Windkraft, Wasserkraft und Biomasseanlagen.

In Deutschland werden feste Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, garantiert und mit den dadurch entstehenden Mehrkosten die Stromkunden belastet. Das EEG wurde in Deutschland im Jahr 2000 eingeführt und in seiner Grundstruktur bis Anfang 2012 weltweit von mindestens 65 Staaten übernommen.

Umsetzung der Einspeisevergütung

Die Höhe der Einspeisevergütungen wird regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt, um für die Anbieter einen Anreiz zu schaffen, geförderte Anlagen mit immer mehr Effizienz und kostengünstigerer Produktion zu betreiben. So wird bewusst ein Kostendruck ausgeübt, um die Wirtschaftlichkeit der unterschiedlichen Stromerzeugungsarten zu verbessern. Das langfristige Ziel dieser Vorgehensweise ist, dass die Technologien auch ohne Förderung auf dem Markt bestehen können.

Studien belegen, dass sich in Ländern, in denen eine Förderung per Einspeisevergütung angeboten wird, auch der Ausbau von erneuerbaren Energien signifikant steigert. Dies führt dazu, dass in diesen Ländern regenerative Energieformen auch kosteneffizienter realisiert werden können.