Energieeinsparverordnung

Als Energieeinsparverordnung oder Energieeinsparungsverordnung wird ein bestimmter Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechts bezeichnet. In der Verordnung werden Bauherren bautechnische Normanforderungen auferlegt, die den Energiebedarf ihres Bauprojekts oder Gebäudes betreffen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) greift für Wohngebäude, Bürogebäude und Betriebsgebäude und ist in ihrer letzten Neufassung am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

Zusammen mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) stellt die Energieeinsparverordnung einen fundamentalen Bestandteil der Energieeffizienzpolitik der Bundesregierung dar. Ziel dabei ist es, die kontinuierliche Fortentwicklung der energetischen Anforderungen an Gebäude immer weiter voranzutreiben. Für Hausbesitzer stellt die Energieeinsparverordnung die wichtigste Gesetzesgrundlage bei einer Sanierung dar. Sie gilt im Grunde für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden.

Worum geht es bei der Energieeinsparverordnung?

Die Energieeinsparverordnung legt verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energieverbrauch von Gebäuden fest. Vor allem werden dabei Kriterien für einen zufriedenstellenden Wärmedämmstandard festgehalten sowie die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik berücksichtigt. Prinzipiell gilt dabei: Je weniger benötigte Energie, desto besser. Doch nicht nur der Energieaufwand spielt eine Rolle, sondern auch die Art und Weise der dazu verwendeten Kraftstoffe. Regenerative Energien wie Wind, Sonne oder Biomasse, haben durch den sogenannten Primärenergiefaktor als Multiplikator einen positiveren Einfluss auf die Bilanz, als fossile Energieträger. Außerdem werden auch Warmwasserbereitung und Lüftungsanlagen für die Bilanz berücksichtigt. Neben der Raumheizung und Raumkühlung fällt auch die Energie für den Betrieb von Pumpen und Brennern ins Gewicht. Durch die Energieeinsparverordnung werden Hausbauer außerdem bereits seit mehreren Jahren dazu verpflichtet, auf erneuerbare Energien zu setzen. Diese Klausel kann aber beispielsweise umgangen werden, indem man hochwertigere, 15 % bessere Dämmung installiert. Ausschlaggebend für aktive Bauherren ist dabei immer der Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei den Behörden eingereicht wurde.

Was bringt die neue Energieeinsparverordnung?

Die erneuerte Fassung der Energieeinsparverordnung hat zahlreiche Änderungen mit sich gebracht. Durch die Neuerungen soll nicht nur der Besitz eines Energiesparausweises geregelt, sondern gleichzeitig auch der Fokus auf die Kostensenkung bei Heizung und Warmwasser gelegt werden. Zu den wichtigen erneuerten Punkten gehören u.a.:

• die Erhöhung des Effizienzstandards bei Neubauten – bei gleichzeitiger Anhebung der Anforderungen beim Primärenergiebedarf um 25 %

• die Einführung der pflichtmäßigen Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen

• die Übergabepflicht des Energieausweises an Käufer oder Mieter

• bei aktuellem Gebäudebestand keine weitere Anhebung der Anforderungen, falls Außenbauteile bestehender Gebäude geändert werden

• die Verpflichtung Energieausweise in Behörden mit viel Publikumsverkehr auszuhängen

• die Einführung eines Stichprobensystems zur Kontrolle der Energieausweise.