Energiewirtschaftsgesetz

Das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG, ist ein Gesetz auf nationaler Ebene, welches das Energiewirtschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaft für die leitungsgebundene Energieversorgung in deutsches Recht umsetzt. Es ist erstmals im Jahr 1935 in Kraft getreten. Die aktuelle Fassung des Energiewirtschaftsgesetzes stammt vom 7. Juli 2005.

Was regelt das Energiewirtschaftsgesetz?

Das Energiewirtschaftsgesetz bildet die grundlegende Basis für eine Vielzahl von Regelungen, die den Betrieb der Energieversorgungsnetze betreffen. Es legt z.B. die Aufgabengebiete der Betreiber von Übertragungsnetzen, Elektrizitätsverteilernetzen und Fernleitungsnetzen fest. Sein Hauptzweck besteht dabei darin, eine möglichst sichere, preisgünstige, effiziente, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas zu gewährleisten. Um diesen Zweck zu erfüllen, greift das Energiewirtschaftsgesetz auf verschiedene Mittel zurück. Dazu gehören heute die Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur sowie die Genehmigungspflicht, d.h. die Pflicht, den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes bei der jeweiligen Landesbehörde genehmigen zu lassen. Zum Zuständigkeitsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes gehört außerdem die Regelung des Wettbewerbs.

Wie regelt das Energiewirtschaftsgesetz den Wettbewerb?

Bis zum Jahr 1998 waren die Energieversorger in Deutschland Vollmonopole. Diese Unterdrückung des Wettbewerbs wurde in den ersten Energiewirtschaftsgesetzen der 1930er-Jahre sogar noch gefestigt. Durch die Erneuerung des Energiewirtschaftsgesetzes von 1998, sollte der Energiemarkt dann erstmals für den freien, liberalen und marktwirtschaftlichen Wettbewerb geöffnet werden. Heute ist es das Ziel des Energiewirtschaftsgesetzes, Schritt für Schritt einen liberalisierten und marktwirtschaftlich geregelten Wettbewerb zu gestalten. Es schreibt den Betreibern von Transportnetzen vor, ihre Netze diskriminierungsfrei, also ohne eine direkte oder indirekte Benachteiligung, allen Verbrauchern bereitzustellen – auch wenn dies im Einzelfall unwirtschaftlich sein könnte. Ein angemessenes Entgelt für die Netznutzung wird vorausgesetzt.

Die Netzbetreiber werden dabei durch staatliche Regulierungsbehörden überwacht. Zuständig sind entweder auf Bundesebene die Bundesnetzagentur oder die jeweilige Landesregulierungsbehörde. Diese Regulierungsbehörden stellen zudem einen Ansprechpartner für die Kunden dar. Dadurch können gerichtliche Streitfälle, die den Netzzugang und die Netznutzung betreffen, schneller geklärt werden.