Konzessionsabgabe

Eine Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das ein Versorgungsunternehmen an Gemeinden oder Gemeindeverbände entrichten muss, um die Verkehrsräume im Gemeindebesitz nutzen zu dürfen. Die Konzessionsabgaben sind für die Gemeinden eine bedeutende Einnahmequelle. Allerdings sind die Gemeinden auch für den Unterhalt und die Pflege der Versorgungsnetze verantwortlich. Den Einnahmen durch die Konzessionsabgabe steht für sie daher ein hoher materieller und personeller Aufwand gegenüber.

Umlegung der Kosten auf den Verbraucher

Wenn Unternehmen Leitungen für Strom, Gas oder Wasser installieren und betreiben, verlangen die Gemeinden oder Gemeindeverbände Konzessionsabgaben, deren Höhe im jeweils gültigen Konzessionsvertrag zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem Versorgungsunternehmen festgelegt ist. Die Konzessionsabgaben werden zwar von den Versorgungsunternehmen an die Gemeinden abgeführt, getragen werden sie aber letztlich von den Endkunden über ihre Strom-, Gas- und Wasserabrechnung. Wie hoch der Anteil der Konzessionsabgabe am Strom-, Gas- oder Wasserpreis ist, können Verbraucher den aufgeschlüsselten Kostenaufstellungen der jeweiligen Tarife entnehmen.

Konzessionsabgaben für Strom und Gas

Die Höhe der Konzessionsabgaben für Strom und Gas wird nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Orts gestaffelt und ist außerdem abhängig von der Spannungsebene des Netzanschlusses sowie der Verbrauchsstruktur, d.h. der Leistung und dem Jahresverbrauch. Die Konzessionsabgaben unterliegen dabei preisrechtlichen Einschränkungen: Die Höchstbeträge sind in der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ im Energiewirtschaftsgesetz in Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt in Deutschland im Durchschnitt rund 6 %, der Anteil am Gaspreis hingegen nur etwa 0,5 %.

Konzessionsabgaben für Wasser

Die Konzessionsabgaben für Wasser richten sich nach der „Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände“.