Netzbetreiber

Der Begriff Netzbetreiber wird für Betreiber von Übertragungs- und Verteilungsnetzen für elektrischen Strom oder Ferngas verwendet. Die Netzbetreiber sind als Dienstleistungsunternehmen für den ordnungsgemäßen Betrieb ihres Netzes verantwortlich und müssen den Strom- bzw. Gashändlern und -lieferanten diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Netzen gewähren. Dafür erhalten die Netzbetreiber von den Anbietern ein entsprechendes Entgelt.

Welche Aufgaben haben Stromnetzbetreiber?

Im Strombereich lassen sich Netzbetreiber in zwei Kategorien unterteilen: Zum einen gibt es die sogenannten Übertragungsnetzbetreiber, kurz ÜNB, deren Netze über Hochspannungsleitungen zum nationalen Verbundnetz zusammengeschlossen sind. In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber für den Transport von elektrischem Strom über lange Strecken: Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW. Auf regionaler Ebene arbeiten zum anderen die sogenannten Verteilnetzbetreiber, kurz VNB. Die nationalen Übertragungsnetze sind dabei über Umspannwerke an die regionalen Verteilnetze angeschlossen. Über diese Verteilnetze wird der Transport des Stroms im Nieder- und Mittelspannungsbereich vom Übertragungsnetz zu den einzelnen Endverbrauchern vorgenommen. Nur in Einzelfällen können Großkunden wie sehr energieintensive Industriebetriebe auch direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sein. Bundesweit gibt es etwa 900 Verteilnetzbetreiber, dazu gehören u.a. die Stadt- und Elektrizitätswerke.

Wie finde ich heraus, wer mein Netzbetreiber ist?

Wer sich als Verbraucher nicht aktiv für einen alternativen Anbieter entscheidet, wird automatisch vom Grundversorger mit Energie beliefert. In diesem Fall ist der Netzbetreiber in der Regel auf der Strom- bzw. Gasrechnung angegeben. Aber auch wer beispielsweise seinen elektrischen Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle bezieht, erhält diesen über die Infrastruktur der Netzbetreiber. Der jeweils verantwortliche Netzbetreiber für eine bestimmte Region ist im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur angegeben.

Gibt es eine staatliche Regulierung für Netzbetreiber?

Die Übertragungsnetze stellen natürliche Monopole dar und die Netzbetreiber unterliegen staatlicher Aufsicht: Seit der zweiten Erneuerung des Energiewirtschaftsgesetzes, kurz EnWG, im Jahre 2005 ist die Bundesnetzagentur ermächtigt, die Übertragungsnetzbetreiber zu regulieren.