Ökosteuer

Der Begriff Ökosteuer bezieht sich auf das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ und bezeichnet eine Form der steuerlichen Abgabe auf umweltbelastende Stoffe und Energieträger. Das Prinzip des Gesetzes ist es, einen finanziellen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, durch technische Innovationen und Modernisierungen Energie zu sparen. Entwickelt wurde dieser Ansatz in den 1980-er Jahren von dem Schweizer Ökonom Hans Christoph Binswanger.

Im Gesetz wird der Begriff Ökosteuer wörtlich nicht verwendet. Ursprünglich wurde er von den Gegnern des Gesetzes geprägt und hat sich dann auch im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt. Wesentliche Bestandteile des Gesetzes sind die Stromsteuer, die Mineralölsteuer und die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge, die durch die Erhöhung der Steuern an anderer Stelle möglich gemacht wird. Tatsächlich sind die CO2-Emissionen seit Verabschiedung des Gesetzes gesunken. Umstritten ist, ob die dort verankerten Maßnahmen angemessen und ausreichend sind. Trotzdem hat die Einführung der sogenannten Ökosteuer dazu geführt, dass viele Betriebe inzwischen auf Energieeinsparung setzen, da die Effizienzmaßnahmen zu sinkenden Kosten führen.

Die Debatte zur Ökosteuer

Seit Verabschiedung des Gesetzes werden immer wieder die Ausnahmeregelungen kritisiert, die in dessen Rahmen möglich sind. Eine dieser Ausnahmen gilt beispielsweise für Fluggesellschaften, die laut Gesetz von den Abgaben befreit sind, um Standortnachteile zu vermeiden. Ein weiterer Kritikpunkt ist die ungleichmäßige Verteilung der Besteuerung, wonach Haushalte mit einem geringen Einkommen verhältnismäßig höhere Abgaben zu leisten haben als Besserverdiener. Darüber hinaus wird der widersprüchliche Grundansatz des Gesetzes als problematisch angesehen: Denn sobald die eingeführten Verteuerungen die Unternehmen wie gewünscht zum Energiesparen motivieren, so dass diese auf effizientere Verfahren umsteigen, entstehen weniger Einnahmen durch die Steuer. Diese Einnahmen sind jedoch für die daran gekoppelte Senkung der Rentenversicherungsbeiträge notwendig.