Stromsteuergesetz

Das Stromsteuergesetz, kurz StromStG, ist ein deutsches Gesetz, das die Besteuerung des Stromverbrauchs betrifft. Es ist zusammen mit der Stromsteuer-Durchführungsverordnung, kurz StromStV, die Rechtsgrundlage für die Stromsteuer. Diese wurde im Jahr 1999 mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ eingeführt und wird zusammen mit anderen Energie-Abgaben in der Alltagssprache auch als Ökosteuer bezeichnet. Das Stromsteuergesetz ist seit dem 1. April 1999 in Kraft getreten.

Grundlagen des Stromsteuergesetzes

Die Stromsteuer ist eine indirekte Verbrauchssteuer. Das bedeutet, dass sie beim Stromversorger anfällt, sobald ein Endverbraucher elektrischen Strom aus dem Versorgungsnetz entnimmt bzw. beim Eigenerzeuger, sobald dieser elektrischen Strom für den Selbstverbrauch entnimmt. Von den Stromversorgern wird die Stromsteuer über den Strompreis an den Endverbraucher weitergegeben, sodass sie sich bei diesem in höheren Energiekosten bemerkbar macht.

Ein Großteil der Einnahmen aus der Stromsteuer wird für die Rentenkasse aufgewendet. Auf diese Weise konnten in den letzten Jahren der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen zur Rentenversicherung gesenkt werden.

Die Höhe der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz

Die Höhe der Steuer ist in § 3 des Stromsteuergesetzes festgelegt und beträgt seit dem Jahr 2003 2,05 Cent pro Kilowattstunde bzw. 20,50 Euro pro Megawattstunde, wobei es unter bestimmten Voraussetzungen auch reduzierte Steuersätze gibt. Diese gelten z.B. für Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder für Bahnstrom. Auch im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleiches können Unternehmen Steuerentlastungen in Anspruch nehmen, sofern sie nachweisen können, dass sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese sind u.a. in § 10 des Stromsteuergesetzes festgehalten und beinhalten z.B. den Nachweis über erbrachte Energieeinsparungen.