Dienstleister/Lieferantenmanagement

Wir möchten Sie drauf hinweisen, dass wir Ihre Daten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Tchibo verarbeiten.


Für den Abschluss, die Durchführung oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses benötigen wir Daten von Ihnen. Hierzu zählen beispielsweise:
  • Firmierung
  • Anschrift
  • Ansprechpartner und Kontaktdaten
Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU DSGVO, d.h. Sie stellen uns die Daten auf Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und Tchibo zur Verfügung.


Wir speichern die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. möglicher vertraglicher Verpflichtungen. Nach Ablauf dieser Frist bewahren wir die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen des Vertragsverhältnisses für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf. Für diesen Zeitraum (regelmäßig zehn Jahre ab Vertragsschluss) werden die Daten allein für den Fall einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung, für Wirtschafts- und Steuerprüfungszwecke sowie zur Aufklärung möglicher Straftaten erneut verarbeitet.


Kontaktdatenbanken
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir Ihre Stamm- und Kontaktdaten sowie ggf. Rechnungs- und Bezahldaten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Tchibo verarbeiten.


Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU DSGVO, d.h. Sie stellen uns die Daten auf Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und Tchibo zur Verfügung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU DSGVO. Unser Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU DSGVO, unsere Kontaktverwaltung zu vereinfachen, ist dabei als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. Diese Art von Kontaktverwaltung vereinfacht Tchibo die Kontaktaufnahme bei gewünschtem Wiedereinsatz (Models, Dienstleister), aber auch unseren Presseverteiler zu pflegen.


Die Verarbeitung Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt bis auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.


„Terrorlisten“-Screening
Die EU-Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus (EG) Nr. 2580/ 2001 sowie (EG) Nr. 881 / 2002 verlangt, dass kein*e Kund*in, Lieferant, Dienstleister oder Mitarbeiter*in von Tchibo zu dem in zentral geführten Listen (Terrorlisten) definierten Kreis von Terrorverdächtigen gehört. Daher ist es erforderlich, dass Tchibo vor dem jeweiligen Geschäftsabschluss einen Datenabgleich mit den sog. Terrorlisten durchführt.


Rechtsgrundlagen hierfür sind sowohl Art. 6 Abs. 1 lit. c) als auch Art. 6 Abs. 1 lit. f) EU DSGVO. Der regelmäßige Datenabgleich ermöglicht Tchibo zudem wesentliche Zollerleichterung, die als ein berechtigtes Interesse im Sinne der zweitgenannten Vorschrift anzusehen sind.


Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenfreie Auskunft, Datenübertragung, Berichtigung, Sperrung und ggf. Löschung sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer bei uns gespeicherten Daten.