Was ist ein Einzelverbindungsnachweis?
Der Einzelverbindungsnachweis (EVN) informiert einen Nutzer ĂŒber alle Verbindungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von ihm getĂ€tigt wurden. Dies umfasst Anrufe ebenso wie die Einwahl ins Internet und das Versenden von SMS und MMS. Die Anbieter und Provider sind rechtlich verpflichtet, ihren Kunden einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis zur VerfĂŒgung zu stellen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind einige Spezialangebote wie Prepaid-Tarife oder Calling-Cards. Ăber den Einzelverbindungsnachweis kann der Kunde kontrollieren, ob die Abrechnung des Anbieters korrekt ist und nachvollziehen, wie sich der jeweilige Rechnungsbetrag im Einzelnen zusammensetzt.
Welche Informationen enthÀlt ein Einzelverbindungsnachweis?
Der Einzelverbindungsnachweis enthĂ€lt alle fĂŒr eine Kontrolle notwendigen Informationen. Hierzu gehören das Datum und die jeweilige Uhrzeit der Verbindungsaufnahme ebenso wie die Rufnummer des Nutzers und die angerufene Zielnummer. Sollten fĂŒr eine Rufumleitung zusĂ€tzliche Kosten anfallen, mĂŒssen diese einzeln und dezidiert ausgewiesen werden. Ebenso umfasst der EVN die Anzahl an SMS und die daraus entstehenden Kosten. Bei einer Flatrate hilft der Einzelverbindungsnachweis dabei, den Nutzen des Angebots zu ĂŒberprĂŒfen. Sollten bestimmte Kontingente (Freiminuten, Frei-SMS) angeboten werden, mĂŒssen diese ebenfalls angegeben und mit â0 Euroâ ausgewiesen werden. Sollte der Tarif des Nutzers abhĂ€ngig von Datenvolumen sein (zum Beispiel beim mobilen Surfen) mĂŒssen das jeweilige Datenvolumen, der Internetdienst und das anfallende Entgelt angegeben werden. Bewegt sich ein Nutzer ausschlieĂlich im Bereich solcher Freikontingente, sodass keine zusĂ€tzlichen Kosten anfallen, ist ein Einzelverbindungsnachweis nicht nötig.
Verschiedene Formen von Einzelverbindungsnachweisen
Ein Einzelverbindungsnachweis muss einem Nutzer kostenlos in Papierform zur VerfĂŒgung gestellt werden. Anders verhĂ€lt es sich bei Angeboten, die online abgeschlossen werden oder ausschlieĂlich Verbindungen zum Internet umfassen. Hier genĂŒgt es, wenn der Anbieter einen digitalen EVN zur VerfĂŒgung stellt. Auf Wunsch erhĂ€lt der Kunde einen solchen Nachweis auch in ausgedruckter Form. Hierbei kann es jedoch zu Mehrkosten kommen, die der Anbieter fĂŒr diese Zusatzleistung erhebt.