Hausratversicherung mit Tchibo Vorteil

Versichern, was Ihnen lieb und teuer ist!

Schützen Sie Ihr Hab und Gut vor Gefahren wie Feuer, Wasser, Sturm und Diebstahl. Im Schadensfall erstattet Ihnen die Versicherung
Hausrat Exklusiv die Kosten zum Neuwert.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

✓ Erstattung zum Neuwert der Gegenstände
✓ Erstattung bei Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm- & Hagel­schäden
✓ Optional versicherbar: Fahrraddiebstahl, Glasbruch & weitere Naturgefahren
Tchibo Vorteil: 100 Tage Geld-zurück-Garantie

Hausrat Exklusiv, z.B. 4,44 €

Monatsbeitrag für eine 75qm-Wohnung in Schleswig-Holstein
Bei Fragen zum Angebot erreichen Sie uns unter:
Tel.: 040 4119-2777 | E-Mail: tchibo@hansemerkur.de

Für ein sicheres Zuhause!

Mit Hausrat Exklusiv umfassend versi­chert

Kostenübernahme

✓ Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm- & Hagel­schäden
✓ Wertsachen bis 30 % der Versicherungssumme
✓ Schmuck und Uhren bis 25.000 €
✓ Bargeld bis 2.000 €


Weitere Vorteile
  • Optional: Fahrraddiebstahl, Glasbruch & weitere Naturgefahren
  • Tchibo Vorteil: 100 Tage Geld-zurück-Garantie
  • 4,44 € Monatsbeitrag am Beispiel 75qm-Wohnung
    in Schleswig-Holstein

Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert!

Schäden, die z. B. durch unbeaufsichtigt brennende Kerzen oder ein nicht ausgeschaltetes Bügeleisen herbeigeführt wurden, sind mitversichert. Die HanseMerkur verzichtet bei grober Fahrlässigkeit auf eine Leistungskürzung.

Ihre wichtigsten Leistungen im Überblick

Versicherte Gefahren und Gegenstände
Inkludierte Leistungen und Leistungshöhen
Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel
Einbruchdiebstahl / Raub / Vandalismus
Wertsachen
30 % der Versicherungssumme
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
2.000 €
Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
3.000 €
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin
25.000 €
Sachen in Bankschließfächern
Versicherungsschutz für den Hausrat von Kindern im ersten eigenen Haushalt

Ganz nach Ihren Wünschen: weitere Leistungen ergänzen

Fahr­rad­dieb­stahl

  • Alle Fahrräder Ihres Haushalts inkl. Fahrradschlösser
  • Angeschlossene Fahrräder auch außerhalb Ihres Wohnhauses
  • 24 Stunden, 7 Tage die Woche versichert

Glas­bruch

  • Fenster, Türen, Wintergärten, Aquarien, Ceranfelder u.v.m.
  • Abplatzungen an der Glas­oberfläche und undichte Fenster­scheiben
  • Leistet auch bei Eigenverschulden

Natur­ge­fahren

  • Starkregen, Rückstau und Überschwemmung
  • Erdbeben und Erdsenkung
  • Schneedruck und Lawinen

Unverzichtbarer Schutz, den jeder braucht!

Fragen und Antworten zu Hausrat Exklusiv

Zu den Schadensfällen, die Ihren Hausrat betreffen, gehören Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Das gesamte Hab und Gut, das dabei beschädigt werden kann, beläuft sich schnell auf große Summen. Denken Sie dabei auch an die vermeintlichen Kleinigkeiten, die im Schadensfall ebenfalls ersetzt werden müssten. Ohne eine Hausratversicherung ist es vielen Menschen nur möglich den Hausrat zu ersetzen, indem sie ihr Gespartes angreifen oder sogar einen Kredit aufnehmen.

Im Schadensfall haben Sie ohnehin genug Sorgen, sodass Sie sich mit einer Hausratversicherung zumindest finanziell den Rücken freihalten können. Die HanseMerkur ersetzt Ihnen im Schadensfall die Anschaffungskosten für Ihren Hausrat zum Neupreis (sogenannte Neuwert-Entschädigung) oder Wiederbeschaffungspreis (Wiederbeschaffungswert). So können Sie schnell wieder zur Normalität zurückkehren.
Zum Hausrat gehören alle Gegenstände im Haushalt, die zur privaten Nutzung dienen. Dabei ist es egal, ob es sich um Gebrauchs- oder Verbrauchsgüter handelt. Wertsachen sind ebenfalls Teil des Hausrats, allerdings gelten dafür besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Wenn Sie als Mieter beispielsweise eine Einbauküche oder Bodenbeläge auf Ihre Kosten für die Wohnung angeschafft haben, sind diese ebenfalls als Hausrat in der Versicherung erfasst.

Die Hausratversicherung erstreckt sich auf den Versicherungsort, der entweder eine Wohnung oder das Haus des Versicherungsnehmers ist. Dazu gehören auch Balkone und Terrassen, (zugewiesene) Kellerräume und privat genutzte Garagen, wenn sie sich in der Nähe des Versicherungsortes befinden.
Zunächst prüfen Sie selbstverständlich, ob es allen Beteiligten und Bewohnern der Wohnung oder des Hauses gut geht. Ob es sich um einen schweren Sturm oder einen Einbruch handelt – jeder verarbeitet Unglücksfälle anders. Bei einem Sturmschaden ist zum Beispiel nicht nur ein beschädigtes Fenster zu reparieren, vielleicht hat auch Ihr Kind Angst bekommen. Und besonders ein Einbruch geht oft mit Angst einher, weil das Gefühl der Sicherheit im eigenen Heim verloren geht.

Rufen Sie bei einem Einbruch als Erstes die Polizei an und lassen die Spuren sichern. Ist der Schaden z. B. ein Rohrbruch, rufen Sie einen Klempner, damit der Schaden sich nicht weiter verschlimmert. Dokumentieren Sie die vorhandenen Schäden bitte mit Fotos. Wenn diese Schritte erledigt sind, geht es darum zu prüfen, was verschwunden oder kaputt ist.

Wichtig: Fehlen EC- oder Kreditkarten, Sparbücher oder Ähnliches, rufen Sie direkt die dazugehörigen Sperrnummern an und lassen Sie alles sperren! Bei einem Einbruch ist eine Liste der verschwundenen Gegenstände nicht nur für den Versicherer, sondern auch für die Polizei anzufertigen.

Melden Sie sich anschließend schnellstmöglich bei der HanseMerkur. Sie können die Service-Hotline montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 4119-7000 anrufen oder das Online-Schaden-Formular ausfüllen.
Durch einen Versicherungswechsel können Sie häufig viel Geld sparen, aber auch von einem umfangreicheren Leistungsangebot profitieren. Wer auf bestimmte Leistungen nicht verzichten möchte, hat die Möglichkeit, zu wechseln.

Teilweise gelten bei einzelnen Verträgen oder Anbietern andere Vertragsbedingungen, Kündigungsfristen und Kündigungstermine. Ein Blick in den Vertrag Ihrer Hausratversicherung verschafft Ihnen Gewissheit. Alternativ können Sie sich auch einfach mit Ihrem Versicherer oder Versicherungsmakler in Verbindung setzen und die Termine erfragen. So sind Sie auf der sicheren Seite, denn wird die Kündigungsfrist oder der Termin verpasst, verlängert sich die Police in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.

Prüfen Sie jetzt die Vertragsunterlagen Ihres bestehenden Versicherungsvertrages und informieren Sie sich über Ihre Wechselmöglichkeiten.

Tipp: Frist und Kündigungstermin müssen Sie nicht zwingend bis zum letzten Tag ausreizen. Wesentlich einfacher und unkomplizierter ist es, die Kündigung bereits deutlich vor der beginnenden Dreimonatsfrist abzuschicken.
Die Versicherungssumme sollte Ihren gesamten Hausrat umfassen. Zur Ermittlung der Versicherungssumme haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können die Versicherungssumme Ihres Hausrats nach Größe Ihrer Wohnung schätzen oder eine Auflistung vornehmen.

Bei der Schätzung wird ein Betrag von 650 Euro pro Quadratmeter zugrunde gelegt. Dies sollte die Wiederbeschaffungskosten für den gesamten Haushalt abdecken. Die Berechnung geht schnell von der Hand und ist unkompliziert. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungssumme zu niedrig oder zu hoch ausfällt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Pauschale für Sie nicht passend ist, dann können Sie eine eigene Wertermittlung anhand einer Auflistung vornehmen. Dafür werden in jedem Zimmer die Einrichtungsgegenstände erfasst und mit dem heutigen Neupreis aufgeführt.
Versicherungssumme per Auflistung vornehmen
Eine der wichtigsten Angaben bei einer Hausratversicherung ist die Wohnfläche. Deshalb sollte diese entsprechend genau ermittelt werden. Die gesamte Wohnfläche ist die Summe der Quadratmeter aller Räume des Hauses oder der Wohnung, die privat genutzt werden. Räume, die beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht dazu. Eine wichtige Ausnahme hiervon besteht jedoch, wenn diese Räume nur über die Wohnung zu betreten sind, wie zum Beispiel ein Arbeitszimmer.

Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich der Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- / Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Dachschrägen (auch unter einem Meter) zählen zur Grundfläche und sind daher zur Wohnfläche zu berücksichtigen.

Als Grundlage zur Berechnung können Sie eine Wohnflächenberechnung des Vermieters, Hausvorbesitzers oder eines Architekten nutzen. Daran lassen sich die einzelnen Zimmergrößen leicht ablesen.
Wenn Sie in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehen, geht der Versicherungsschutz auf Ihr neues Zuhause über. Während der Umzugsphase gilt der Schutz für beide Unterkünfte. Dabei endet der Versicherungsschutz der alten Bleibe zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem Sie erstmals versicherte Sachen dauerhaft in Ihrem neuen Zuhause unterbringen.

Damit die HanseMerkur die Anpassung der Versicherung vornehmen kann, zeigen Sie einfach den Bezug von Wohnung oder Haus spätestens vor Umzugsbeginn an. Wichtig ist dabei, dass Sie die Quadratmeterzahl Ihrer neuen vier Wände hinzufügen. Sie erhalten dann von der HanseMerkur eine Mitteilung über Ihren aktualisierten Beitrag, der den neuen Gegebenheiten angepasst ist. Wenn sich der Versicherungsbeitrag aufgrund der höheren Beitragssätze vor Ort erhöht, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein; leider kann es dennoch zu unangenehmen Zwischenfällen kommen, wenn zum Beispiel in die Ferienwohnung eingebrochen wird. Gegenstände aus Ihrem Hausrat, die Sie mit in den Urlaub nehmen, sind auch im Urlaub versichert. Dies gilt für Reisen mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, erstattet Ihnen Hausrat Exklusiv Kosten in Höhe von bis zu 25 % der Versicherungssumme bis maximal 25.000 Euro. Sollten unter den beschädigten oder gestohlenen Gegenständen Wertsachen (und Bargeld) sein, gelten zusätzliche Entschädigungsgrenzen.
Sie können innerhalb von 100 Tagen ab Ausfertigung des Versicherungsscheins vom Vertrag zurücktreten, sofern noch keine Leistungen reguliert wurden. Im Falle Ihrer fristgerechten Rücktritterklärung (z. B. per Brief, Fax, E-Mail an die HanseMerkur) erhalten Sie bereits gezahlte Beiträge zurück.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.

Ihr Vertragspartner

Seit mehr als 140 Jahren stehen bei der HanseMerkur die Menschen und Ihre Bedürfnisse im Vordergrund. Die HanseMerkur setzt damit den Grundgedanken des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit um: solidarisch füreinander einstehen. „Hand in Hand“ funktioniert alles besser. Deshalb bietet Ihnen die HanseMerkur ein hohes Maß an partnerschaftlicher Beratung sowie nutzenorientierte und maßgeschneiderte Produkte. Sie profitieren dabei von langjähriger Erfahrung.

Bei Tests unabhängiger Institute und Ratingagenturen sind Versicherungen der HanseMerkur regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden. Ihr Vorteil: Sie erhalten leistungsstarke Produkte zu günstigen Preisen.

Die Tchibo GmbH ist als Versicherungsvermittler gemäß §34d Abs. 7 GewO ausschließlich für die HanseMerkur Krankenversicherung AG tätig.

Die HanseMerkur Krankenversicherung AG übernimmt dabei die zentrale Rolle für den Vertrieb. Sie vermittelt die Produkte aller Unternehmen der HanseMerkur Versicherungsgruppe.

Rechtliche Erstinformation zur Versicherungsvermittlung



Kundenservice
040 4119-2777
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Sa. 09:00 - 18:00 Uhr

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Siegfried-Wedells-Platz 1
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E-Mail Adresse
tchibo@hansemerkur.de