Deutschland ist einer der wenigen Staaten in Europa, in dem Kaffee als Steuergegenstand gilt und eine Kaffeesteuer erhoben wird. Verkäufern, Bauern und Verarbeitern obliegt die Verantwortung, diese zu entrichten. Wenn Kaffee im Internet bestellt wird, muss beachtet werden, dass die Steuer vom Käufer selbst entrichtet werden muss. Sobald Kaffee an einen Endverbraucher abgeführt wird, ist Kaffeesteuer fällig. Bei Röstkaffee beträgt die Kaffeesteuer zurzeit 2,19 Euro pro Kilogramm. Bei löslichem Kaffee ist Steuer höher angesetzt und beträgt 4,18 Euro pro Kilogramm. Bei einer Mischvariante bestimmt sich die Höhe des Steuersatzes proportional zu den jeweiligen Anteilen.

Keine Ausnahmen bei der Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist in jedem Fall und ohne Ausnahmen abzuführen. Dabei ist vom Kaffeesteuergesetz keine Geringfügigkeitsgrenze für die Abgabe von kleineren Mengen vorgesehen. Bereits ab einem Gramm Kaffee, der verkauft wird, fällt die Kaffeesteuer gemäß der Kaffeesteuerverordnung an. Die Verbraucher selbst werden mit der Kaffeesteuer nicht belangt. Zum persönlichen Gebrauch kann innerhalb der EU Kaffee steuerfrei eingeführt werden. Pro Person darf man als EU-Bürger bis zu zehn Kilogramm Kaffee bei sich führen. Es ist außerdem erlaubt, Kaffee im Wert von bis zu 430 Euro pro Person aus dem EU-Ausland einzuführen.

Kaffeesteuer und Zoll

Die EU verzichtet seit einigen Jahren schon darauf, Zoll auf koffeinhaltigen Rohkaffee zu erheben. Allerdings wird ein Zollsatz von 8,3 Prozent fällig, wenn der Rohkaffee entkoffeiniert ist. Koffeinhaltiger Röstkaffee wird mit 7,5 Prozent verzollt und entkoffeinierter Röstkaffe mit 9 Prozent. Handelt es sich um kaffeehaltige Waren, also Konzentrate, Extrakte oder Auszüge aus Kaffee, wird ebenfalls ein Zollsatz von 9 Prozent fällig. Wenn Kaffee aus verschiedenen Herkunftsländern importiert wird, dann ist das zollfrei.

Kaffeesteuer – Geschichte und Tradition

Bis ins 17. Jahrhundert reicht die Geschichte des Kaffees zurück. Die eingeführte Kaffeesteuer war eine Reaktion auf den Kaffeekonsum, der zu jener Zeit rasant anstieg. Die gegenwärtige Kaffeesteuer hat ihre Grundlage in einer Verbrauchssteuer, die von den Briten und Amerikanern in der Nachkriegszeit eingeführt worden ist. Zu jener Zeit wurden die Einnahmen an die Besatzungsmächte abgeführt. Heute wird diese Steuer an die Bundesregierung abgeführt. Der deutsche Fiskus profitiert immens von dem massiven Kaffeekonsum der deutschen Bürger.

Kaffee – Umsatzsteuer, Absetzbarkeit und Wissenswertes

Der immense Kaffeekonsum führt dazu, dass der deutsche Fiskus von erheblichen Steuereinnahmen profitiert. Allein durch diese Steuer erhält der deutsche Staat jährlich eine Milliarde Euro. Die Kaffeesteuer ist in ganz Deutschland zu entrichten, außer in Büsingen und Helgoland. Zusätzlich zur Kaffeesteuer ist eine Umsatzsteuer von 7 Prozent auf Kaffeebohnen und Kaffeepulver zu entrichten. Kaffee lässt sich in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen, weil Kaffee eine Betriebsausgabe darstellen kann.